
Im nachfolgenden Artikel finden Sie eine Übersicht über die Ein- und Ausreisebestimmungen für Deutschland.
Formalien, Visa
Bürger der EU
können mit einem Personalausweis einreisen. Für Bürger vieler anderer
Länder reicht ein Reisepass. Aber es gibt auch für eine Reihe von
Ländern Visa-Pflicht. Aufgrund des Schengen-Abkommens finden an den
Grenzen zur EU keine regelmäßigen Grenzkontrollen statt.
Ein- und Ausfuhr von Devisen
Ohne
Deklarierung dürfen, auch von Deutschen Staatsbürgern, nur rund 15.000
€ ein- bzw. ausgeführt werden. Höhere Summen sind anzugeben und ihre
Herkunft gegebenenfalls zu beweisen.
Warenein- und -ausfuhr
Aus
EU-Ländern dürfen alle Waren für den persönlichen Bedarf ein- und
ausgeführt werden. Strikt untersagt ist die Einfuhr von Waffen,
Munition, Sprengstoff und Drogen. Weiterhin sind die Ein- und Ausfuhr
von Pflanzen und Tieren strikt verboten, die nach dem Washingtoner
Artenschutzabkommen geschützt sind.
Im einzelnen gilt:
Alkohol
Zollfrei
dürfen aus EU-Ländern bis zu 10 l Spirituosen, 20 l Likör oder Wermut,
90 l Wein oder 110 l Bier eingführt werden. Bei der Einreise aus
Nicht-EU-Ländern sind nur bis zu 1 l Spirituosen zollfrei und bei
Getränken unter 22 Alkohol-Volumenprozenten sind bis zu 2 l zollfrei.
Kaffee
Bei
der Einreise aus einem Mitgliedsland der EU dürfen 10 kg Kaffee
zollfrei eingeführt werden. Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land
sind es nur 0,5 kg oder 200 g löslicher Kaffee.
Tabakwaren
Bei
der Einreise aus einem alten Mitgliedsland der EU sowie aus Malta und
Zypern dürfen wahlweise 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren
oder 1 kg Tabak zollfrei eingeführt werden. Bei der Einreise aus einem
der neuen EU-Länder sowie aus Nicht-EU-Ländern sind es meist nur 200
Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 g Tabak.
Parfüm
Bei
der Einreise aus einem EU-Land bestehen für des Mitführen bei der
Einreise keine Beschränkungen. Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land
sind es nur maximal 50 g sowie 0,25 l Eau de Toilette, die zollfrei
eingeführt werden dürfen.
Kraftstoff
Bei
der Einreise aus einem EU-Land dürfen neben dem Tankinhalt noch 20 l
Kraftstoff in Kanistern zollfrei eingeführt werden. Bei der Einreise
aus einem Nicht-EU-Land sind es nur maximal 10 l.
Proviant
Aus
Gründen des Seuchenschutzes dürfen aus Nicht-EU-Ländern kein Fleisch
und keine Milch ohne Veterinärkontrolle eingeführt werden. Ausnahmen
davon gelten u.a. für die Schweiz, Norwegen und Island.
Medikamente
Die
Menge an Vitaminpräparaten, Aspirin, Nahrungsergänzungsstoffen oder
Mineralstoffpräparaten darf die für den persönlichen Bedarf nicht
überschreiten. Dasselbe gilt fpr verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Bei einem Verstoß ist mit Beschlagnahme zu rechnen.
Fälschungen
Gefälschte
Waren, wie z.B. Kleidung, Taschen, Kunstgegenstände oder Schmuck dürfen
für den persönlichen Bedarf eingeführt werden. In allen anderen Fällen
ist mit einer Beschlagnahme und evtl. auch mit der Einleitung eines
Strafverfahrens zu rechnen.
Andere Waren
Bei
der Einreise aus Nicht-EU-Ländern können Waren für den persönlichen
Gebrauch bis zu einem Wert von 175 € zollfrei eingeführt werden.
Reisen mit Haustieren
Für
die Besitzer von Hunden und anderen Tieren stellt sich bei reisen nach
Deutschland die Frage, ob sie ihre Tiere überhaupt mitnehmen können,
und wenn das möglich ist, stellt sich dann natürlich die Frage nach den
jeweils geltenden Bedingungen. Hier bei uns finden Sie, seriös
recherchiert, alle wichtigen Informationen zu dieser Thematik.
Für
die Einreise mit Heimtieren aus Ländern der Europäischen Union nach
Deutschland gilt die EU-Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von
Heimtieren vom 1.1.2004: Diese besagt, dass Heimtiere mit einem
elektronischen Chip gekennzeichnet sein müssen, um eine eindeutige
Identifikation der Tiere gewährleisten zu können (bis zum Jahr 2011 ist
eine gut lesbare Tätowierung ausreichend, anhand derer das Tier
eindeutig identifizierbar sein muss). Außerdem muss bei Reisen immer
der EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, der bei allen
niedergelassenen Tierärzten ausgestellt werden kann und aus dem
hervorgehen muss, dass das entsprechende Tier gegen Tollwut geimpft
ist. Außerdem gilt in Deutschland das Gesetz zur Bekämpfung
gefährlicher Hunde. Daher dürfen bestimmte Hunderassen nicht nach
Deutschland eingeführt werden. Dazu zählen die Rassen Pitbullterrier,
Bullterrier, American Staffordshireterrier und
Staffordshire-Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Hunderassen.