6 User / Besucher online
Dein Account
Community
Witziges

Witziges

Einfuhrbestimmungen für Deutschland
Geschrieben von Michi_A am Samstag, 27. Oktober 2007
Auto & Verkehr Einfuhrbestimmungen für Deutschland.

Wer nach Deutschland zurückkehrt, muss sich vorher überlegen, was eingeführt werden darf.


Die nachfolgenden Informationen sollen dabei helfen. Doch Achtung: bevor man das Gast- oder Reiseland verlässt, muss man sich erkundigen, welche Geldmittel ode Waren ausgeführt werden dürfen. Was nützt es, wenn Sie zwar nach Deutschland 2 Liter Spirituosen einführen dürfen, doch der polnische Zoll nur 1 Liter zulässt. Zeigen Sie die Ware immer an oder erkundigen Sie sich – „Heimlichkeiten“ können in dieser Beziehung schnell ins Auge gehen. In Deutschland dürfen nur 20l Kraftstoff aus Sicherheitsgründen im Kanister mitgeführt werden. Zollbeschränkungen bestehen in EU-Ländern nicht.

Ein- und Ausfuhr ausländischer Währung ist unbegrenzt erlaubt.



Einreisebestimmungen

Bei Einreise aus Ländern der EU ist der Reisebedarf für den persönlichen Gebrauch zollfrei. Zur Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Verwendung gelten folgende Richtmengen pro Personen:

800 Zigaretten, 400 Stck. Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Tabak, 10 l Spirituosen, 20 l Zwischenerzeugnisse (Liköre etc.) 90 l Wein (davon 60 l Schaumwein), 110 l Bier.

Bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern bleibt der persönliche Reisebedarf zollfrei, ebenso Geschenke und andere Waren zum persönlichen Gebrauch bis zu einem Wert von 175 Euro. Bei Einreise über Land bzw. im Küstenseeverkehr aus Polen und Tschechien gilt eine Freimenge von 100 Euro. Abgabefrei bleiben: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak. 1 l Spirituosen über 22 % oder 2 l Spirituosen unter 22 % Alkoholgehalt oder 2 l Schaumwein und 2 l Wein. 500 g Kaffee oder 200 g Kaffeeauszüge, 100 g Tee oder 40 g Teeauszüge, 50 g Parfüm und 0,25 l Eu de Toilette. 10 l Kraftstoff im Kanister.
Tabak und alkoholische Getränke sind nur für Personen über 17 Jahre zollfrei, Kaffee ab 15 Jahren. Bei Waren im Transit durch ein Nicht-EU-Land (z.B. Schweiz) zurück nach Deutschland müssen Sie unbedingt die Bestimmungen des Transitlandes beachten.

Gilt für Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern:
Obwohl diese zur EU gehören, greifen noch nationale Regelungen für die Einfuhr von Waren in diesen Ländern. Die Einfuhr von Waren nach Deutschland wird nicht mehr kontrolliert. Die zollfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken, Tabak oder Kaffee bleibt weiterhin beschränkt.

weiterführender Artikel mit neuen Gesetzesänderungen:

Änderung der Bestimmungen im Reiseverkehr zum 1. Dezember 2008

Einreise- und Ausreisebestimmungen für Deutschland

Einfuhrbestimmungen für Deutschland

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.


Login
Artikel Bewertung
Ergebnis: 5
Stimmen: 10

stars-5.gif

Bitte nehmen Sie sich die Zeit und bewerten diesen Artikel:
Excellent
Sehr gut
Gut
Okay
Schlecht

Verwandte Links

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Auto & Verkehr: