1 User / Besucher online
Dein Account
Community
Änderung der Bestimmungen im Reiseverkehr zum 1. Dezember 2008
Geschrieben von Michi_A am Dienstag, 18. November 2008
Auto & Verkehr
Die Freimengen von Reisemitbringseln, die ein Reisender einfuhrabgabenfrei aus Nicht-EG Länderneinführen darf, werden neu festgesetzt.

So erhöht sich die Freimenge für sonstige Waren von bisher 175 Euro für See- und Flugreisendeauf 430 Euro. Bei Personen, die auf einem anderen Verkehrträger einreisen (z.B. Pkw oder Bahn), beträgt die Freimenge zukünftig 300 Euro. Für Reisende unter 15 Jahre wird die Freimenge unabhängig vom gewählten Verkehrsträger auf175 Euro festgesetzt.

 

Die Mengen an Tabakwaren und Spirituosen, die ein Reisender unabhängig von den oben genannten Wertgrenzen einfuhrabgabenfrei einführen darf, bleiben unverändert. Zusätzlich dürfen zukünftig noch 4 Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier einfuhrabgabenfrei eingeführt werden.

 

Der Schwellenwert, bis zu dem die Einfuhrabgaben im Reise- oder Postverkehr vereinfacht festgesetzt werden können(Pauschalierung), wird von 350 Euro auf 700 Euro erhöht. Die Abgabesätze wurden ebenfalls angepasst und können der folgenden Tabelle entnommen werden.


Warenbezeichnung Präferenzberechtigte Waren Nichtpräferenzberechtigte Waren
Schaumwein 2,20 Euro je Liter 2,30 Euro je Liter
Likörwein, Wermutwein und anderer aromatisierter Wein 2,10 Euro je Liter 2,10 Euro je Liter
zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen sowie Branntwein, Likör und andere Spirituosen der Unterpositionen 2208 2012 bis 2208 9078 des Zolltarifs 6,60 Euro je Liter 6,80 Euro je Liter
Unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80  % vol oder mehr (in Mengen bis zu 5 Litern) 14,40 Euro je Liter 14,50 Euro je Liter
Unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol (in Mengen bis zu 5 Litern) 9,80 Euro je Liter 9,90 Euro je Liter
Zigaretten 0,18 Euro je Stück 0,19 Euro je Stück
Zigarren und Zigarillos (in Mengen bis zu 250 Stück) 27 Prozent * 42 Prozent *
Feinschnitt (in Mengen bis zu 1 kg) 70,30 Euro je kg 82,80 Euro je kg
Pfeifentabak (in Mengen bis zu 1 kg) 35,40 Euro je kg 49,30 Euro je kg
Vergaserkraftstoff 0,90 Euro je Liter 0,90 Euro je Liter
Dieselkraftstoff 0,70 Euro je Liter 0,70 Euro je Liter
Andere Waren (ausgenommen Bier) 15 Prozent 17,5 Prozent

*) Der Abgabenberechnung wird der inländische Kleinverkaufspreis für Erzeugnisse derselben Marke oder gleichartiger Beschaffenheit zugrunde gelegt.


PDF Download: Einreise Freimengen Verordnung vom 01. Dezember 2008 


vorherige Artikel: Einfuhrbestimmungen für Deutschland

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, www.zoll.de

Änderung der Bestimmungen im Reiseverkehr zum 1. Dezember 2008

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.


Login
Artikel Bewertung
Ergebnis: 5
Stimmen: 1

stars-5.gif

Bitte nehmen Sie sich die Zeit und bewerten diesen Artikel:
Excellent
Sehr gut
Gut
Okay
Schlecht

Verwandte Links

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Auto & Verkehr: