Die Freimengen von Reisemitbringseln, die ein Reisender einfuhrabgabenfrei aus Nicht-EG Länderneinführen darf, werden neu festgesetzt.
So erhöht sich die Freimenge für sonstige Waren von bisher 175 Euro für See- und Flugreisendeauf 430 Euro.
Bei Personen, die auf einem anderen Verkehrträger einreisen (z.B. Pkw oder Bahn),
beträgt die Freimenge zukünftig 300 Euro.
Für Reisende unter 15 Jahre wird die Freimenge unabhängig vom gewählten Verkehrsträger auf175 Euro festgesetzt.
Die Mengen an Tabakwaren und Spirituosen, die ein Reisender unabhängig von den oben genannten Wertgrenzen
einfuhrabgabenfrei einführen darf, bleiben unverändert. Zusätzlich dürfen zukünftig noch 4 Liter nicht schäumende
Weine und 16 Liter Bier einfuhrabgabenfrei eingeführt werden.
Der Schwellenwert, bis zu dem die Einfuhrabgaben im Reise- oder Postverkehr vereinfacht festgesetzt werden können(Pauschalierung), wird von 350 Euro auf 700 Euro erhöht.
Die Abgabesätze wurden ebenfalls angepasst und können der folgenden Tabelle entnommen werden.
| Warenbezeichnung |
Präferenzberechtigte Waren |
Nichtpräferenzberechtigte Waren |
| Schaumwein |
2,20 Euro je Liter |
2,30 Euro je Liter |
| Likörwein, Wermutwein und anderer aromatisierter Wein |
2,10 Euro je Liter |
2,10 Euro je Liter |
| zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen sowie Branntwein,
Likör und andere Spirituosen der Unterpositionen 2208 2012 bis 2208 9078 des Zolltarifs |
6,60 Euro je Liter |
6,80 Euro je Liter |
| Unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80
% vol oder mehr (in Mengen bis zu 5 Litern) |
14,40 Euro je Liter |
14,50 Euro je Liter |
| Unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als
80 % vol (in Mengen bis zu 5 Litern) |
9,80 Euro je Liter |
9,90 Euro je Liter |
| Zigaretten |
0,18 Euro je Stück |
0,19 Euro je Stück |
| Zigarren und Zigarillos (in Mengen bis zu 250 Stück) |
27 Prozent * |
42 Prozent * |
| Feinschnitt (in Mengen bis zu 1 kg) |
70,30 Euro je kg |
82,80 Euro je kg |
| Pfeifentabak (in Mengen bis zu 1 kg) |
35,40 Euro je kg |
49,30 Euro je kg |
| Vergaserkraftstoff |
0,90 Euro je Liter |
0,90 Euro je Liter |
| Dieselkraftstoff |
0,70 Euro je Liter |
0,70 Euro je Liter |
| Andere Waren (ausgenommen Bier) |
15 Prozent |
17,5 Prozent |
*) Der Abgabenberechnung wird der inländische Kleinverkaufspreis für Erzeugnisse derselben Marke oder gleichartiger
Beschaffenheit zugrunde gelegt.
PDF Download: Einreise Freimengen Verordnung vom 01. Dezember 2008
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Quelle: Bundesministerium der Finanzen, www.zoll.de
Stand: 10.11.2008